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   VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85   

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VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85 (https://dejure.org/1988,1574)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.07.1988 - 11 TG 1736/85 (https://dejure.org/1988,1574)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 11 TG 1736/85 (https://dejure.org/1988,1574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 19 Abs 4 GG, § 123 VwGO, Art 48 NATOTrStatZAbk, Art 53 NATOTrStatZAbk
    Nutzung eines Flughafens durch US-NATO-Streitkräfte; vorläufiger Rechtsschutz

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 470
  • NVwZ 1989, 278 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (32)

  • VGH Bayern, 19.11.1985 - 20 CS 85 A.2304

    Eisenbahnrecht: Anfechtbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen durch eine

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Was den möglichen Anordnungsanspruch der beschwerdeführenden Beigeladenen angeht, ist zunächst zu berücksichtigen, daß sich nach der in der Rechtsprechung vorherrschenden Auffassung Gemeinden zur Begründung eigener Klagen auf Rechte ihrer Bürger nicht berufen können (vgl. Bay.VGH, DVB l. 1979, 673, 678 f. und DÖV 1986, 208; VGH Mannheim, DVB l. 1976, 538 ff. und DVB l. 1977, 345).

    Im übrigen fehlt hier der gesetzliche Anhaltspunkt dafür, daß eine solche Streithilfe zu den gemeindlichen Aufgaben gehört (vgl. Bay. VGH, DÖV 1986, 208).

    Dieses Recht wird z.B. durch eine überörtliche Fachplanung, die das Gemeindegebiet berührt, in der Regel jedoch nur dann beeinträchtigt, wenn bereits eine hinreichend bestimmte Planung vorliegt und nachhaltig gestört wird (BVerwG, a.a.O., sowie Urteil vom 22. Juni 1976 - BVerwG 4 C 40.75 -, Buchholz 442.40, § 6 LuftVG Nr. 11; Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 4 C 82.66 -, Buchholz 442.40, § 6 LuftVG Nr. 2; BVerwG, DVBl. 1984, 88; Bay.VGH, BayVBl. 1981, 401 ff., 407 f.; Bay.VGH, DÖV 1986, 208).

    Etwas anderes könnte möglicherweise dann gelten, wenn und soweit man mit einem Teil der Rechtsprechung aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht ein "Selbstgestaltungsrecht" ableitet bzw. eine solche Ableitung in Erwägung zieht (BVerwG, NJW 1976, 2175 f.; vgl. auch BVerwG, DVBl. 1984, 88; Bay.VGH, BayVBl. 1985, 626/628 und Bay.VGH, DÖV 1986, 208/209).

  • VGH Hessen, 26.01.1984 - 9 TG 198/83
    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in anderem Zusammenhang bereits ausgeführt hat (vgl. Beschluß vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 -, NJW 1984, 2055), werden ausländische Truppenverbände, die sich mit der Einwilligung eines anderen Landes auf dessen Staatsgebiet aufhalten, nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als nationale Organe des Entsendestaates behandelt, wenn sie nicht in die militärische Organisation des Aufnahmestaates integriert oder supranational sind.

    So hat der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 - a.a.O., bereits in anderem Zusammenhang auf die Möglichkeit hingewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland durch Hinweise auf schutzwerte Belange der deutschen Bevölkerung oder durch Verhandlungen mit den US-Truppen versuchen könne, zu erreichen, daß diese die (materiellen) deutsche Bau- und Lärmschutzvorschriften einhalten.

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich im übrigen in rechtlicher Hinsicht erheblich von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Februar 1980 - IX TG 5/79 - a.a.O., vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 - a.a.O., sowie vom 28. August 1985 - 9 TG 2605/84 - (ESVGH 36, 14 - NJW 1986, 677 = NVwZ 1986, 316 ) zugrunde lagen.

    Soweit die Antragstellerin in Ziffer 3 a ihres Antrags hilfsweise die Feststellung begehrt, daß die beabsichtigte Nutzung des Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim in der vorgesehenen Weise nicht erfolgen dürfe, solange die in dem Hauptantrag im einzelnen aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt seien und daß die Antragsgegnerin ferner ein Angebot auf Abschluß einer derartigen Vereinbarung erst bei Vorliegen der unter Ziffer 2 des Antrags genannten Voraussetzungen abgeben oder annehmen dürfe, kann dahinstehen, ob dieser Antrag bereits deswegen unzulässig ist, weil er nicht auf eine Maßnahme vorläufigen Rechtsschutzes gerichtet ist, sondern Feststellungen zum Inhalt hat, die nur Gegenstand eines Hauptsacheverfahrens sein können, wie der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 26. Januar 1984 a.a.O., vgl. dort Seiten 24/25 ) angenommen hat.

  • VGH Hessen, 06.02.1980 - IX TG 5/79
    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in anderem Zusammenhang (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1980 - IX TG 5/79 -, NJW 1980, 2660) bereits ausgeführt hat, haftet Regierungsakten nicht von vornherein die Justizfreiheit an.

    Schließlich ist hier zu berücksichtigen, daß die versuchte Einflußnahme auf die hier in Rede stehenden Absichten der US-Streitkräfte - wenn überhaupt - nur in Form einer Einflußnahme auf das Verhalten deutscher Behörden möglich ist und für die Antragsgegnerin mithin die einzige Möglichkeit darstellt, Rechtsschutz gegen etwaige mit einer solchen Nutzungsänderung verbundenen Rechtsverletzungen in Anspruch zu nehmen  (vgl. insoweit auch Hess.VGH, Beschluß vom 6. Februar 1980 - IX TG 5/79 - a.a.O.).

    Der gleiche Senat hat es in einer früheren Entscheidung (Beschluß vom 6. Februar 1980 - IX TG 5/79 -, a.a.O., nicht für ausgeschlossen gehalten, daß die zuständigen Bundesbehörden im Rahmen von Vereinbarungen, die nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut zu treffen seien, verpflichtet seien könnten, darauf hinzuwirken, daß Rechte Dritter nicht verletzt werden.

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich im übrigen in rechtlicher Hinsicht erheblich von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Februar 1980 - IX TG 5/79 - a.a.O., vom 26. Januar 1984 - 9 TG 198/83 - a.a.O., sowie vom 28. August 1985 - 9 TG 2605/84 - (ESVGH 36, 14 - NJW 1986, 677 = NVwZ 1986, 316 ) zugrunde lagen.

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Diese wäre nur dann gegeben, wenn sich der angefochtene Beschluß des Verwaltungsgerichts, sofern er rechtskräftig bzw. unanfechtbar würde, infolge einer gegenüber den Beigeladenen eintretenden Bindungswirkung auf deren materielle Rechtsstellung auswirken und zu einer Beeinträchtigung ihrer eigenen subjektiven Rechte führen würde (vgl. BVerwGE 31, 233; 37, 43; 64, 67; 69, 256 ; BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1987 - BVerwG 4 C 35.85 - sowie Hess. VGH, Beschluß vom 29. April 1987 - 5 TH 338/87 -, DÖV 1988, 90 ).

    Eine ganz allgemeine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets ohne Zusammenhang mit bestimmten gemeindlichen Planungen berechtigt allerdings Gemeinden im Regelfall nicht zu verwaltungsgerichtlichen Klagen (vgl. etwa BVerwGE 69, 256 ff.).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Insofern hat das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluß zu Recht darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 56, 298 ff. = NJW 1981, 1659 f.) Militärflugplätze nach § 30 LuftVG im Gegensatz zu zivilen Flugplätzen weder einer Planfeststellungspflicht noch einer externen Genehmigungspflicht nach § 6 LuftVG unterliegen.

    Darüber hinaus kann aber auch eine Beeinträchtigung der Planungshoheit vorliegen, wenn durch ein großräumiges Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde gänzlich entzogen werden (BVerfGE 56, 298 ff.; BVerwG, Urteil vom 11. April 1986, a.a.O., Steinberg, DVBl. 1982, 13 ff., 15).

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. dazu BVerfGE 40, 141 ff., 177 f.) obliegt den Organen der Bundesrepublik von Verfassungs wegen die Pflicht zum Schutz deutscher Staatsangehöriger und ihrer Interessen gegenüber fremden Staaten.

    Letzteres kann indes von den oben wiedergegebenen Ausführungen gerade nicht angenommen werden; denn diese Ausführungen konkretisieren und vertiefen nur die vom Bundesverfassungsgericht schon in früheren Entscheidungen zu dieser Problematik dargelegte Rechtsauffassung (vgl. BVerfGE 6, 290 ff.; 40, 141 ff., 147 ff.).

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Die Planungshoheit einer Gemeinde umfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das ihr als Selbstverwaltungskörperschaft zustehende Recht auf Planung und Regelung der Bodennutzung in ihrem Gebiet (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 -).

    Darüber hinaus kann aber auch eine Beeinträchtigung der Planungshoheit vorliegen, wenn durch ein großräumiges Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde gänzlich entzogen werden (BVerfGE 56, 298 ff.; BVerwG, Urteil vom 11. April 1986, a.a.O., Steinberg, DVBl. 1982, 13 ff., 15).

  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Dieses Recht wird z.B. durch eine überörtliche Fachplanung, die das Gemeindegebiet berührt, in der Regel jedoch nur dann beeinträchtigt, wenn bereits eine hinreichend bestimmte Planung vorliegt und nachhaltig gestört wird (BVerwG, a.a.O., sowie Urteil vom 22. Juni 1976 - BVerwG 4 C 40.75 -, Buchholz 442.40, § 6 LuftVG Nr. 11; Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 4 C 82.66 -, Buchholz 442.40, § 6 LuftVG Nr. 2; BVerwG, DVBl. 1984, 88; Bay.VGH, BayVBl. 1981, 401 ff., 407 f.; Bay.VGH, DÖV 1986, 208).

    Etwas anderes könnte möglicherweise dann gelten, wenn und soweit man mit einem Teil der Rechtsprechung aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht ein "Selbstgestaltungsrecht" ableitet bzw. eine solche Ableitung in Erwägung zieht (BVerwG, NJW 1976, 2175 f.; vgl. auch BVerwG, DVBl. 1984, 88; Bay.VGH, BayVBl. 1985, 626/628 und Bay.VGH, DÖV 1986, 208/209).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1978 - 2 B 154/78

    Einstweilige Anordnung der Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis; Geltendmachung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Es kann vielmehr auch bei "streitigem Rechtsverhältnis", also bei offener Erfolgsaussicht der Klage in der Hauptsache, eine Regelung für die Dauer des Verfahrens ergehen, wenn diese - etwa zur Abwendung wesentlicher Nachteile - geboten erscheint und die Abwägung der Interessen des Antragstellers mit den öffentlichen Interessen hinsichtlich der vorläufigen Regelung die einstweilige Anordnung erlaubt (BVerwG, NJW 1976, 1113 f.; OVG Koblenz, NJW 1978, 2355; Kopp, a.a.O., RdNrn. 6 bis 8 zu § 123).

    Bei Ermessensentscheidungen ist darüber hinaus zu beachten, daß eine die Ausübung des behördlichen Ermessens ganz oder teilweise vorwegnehmende vorläufige Regelung im Wege der einstweiligen Anordnung nur möglich ist, wenn allein eine bestimmte Entscheidung ermessensgerecht sein kann, also eine sogenannte Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. BVerwGE 63, 110; Bay.VGH, BayVBl. 1983, 84; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Auflage, Anm. 14 zu § 123; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Auflage 1985, RdNr. 8 zu § 123; OVG Lüneburg, NJW 1960, 1879; OVG Koblenz, NJW 1978, 2355 f.).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VGH Hessen, 14.07.1988 - 11 TG 1736/85
    Die beschwerdeführenden Beigeladenen können deshalb einen Anordnungsanspruch - wenn überhaupt - nur aus einer Beeinträchtigung in eigenen Rechten herleiten, wobei sie sich allerdings nicht auf eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG berufen können, weil sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht Inhaber eines solchen Grundrechts sind (BVerfGE 61, 82 ff., 100 ff.).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

  • BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen

  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvR 65/54

    Washingtoner Abkommen

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 84.69
  • VGH Bayern, 16.04.1981 - 20 CS 80 D.61

    Luftverkehrsrecht: Flughafen München II Franz-Josef-Strauß, Baustopp

  • VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018

    Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche

  • VGH Hessen, 29.04.1987 - 5 TH 338/87

    Befugnis eines Beigeladenen zur Rechtsmitteleinlegung

  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 9 TG 2605/84
  • VGH Bayern, 25.09.1985 - 20 CE 85 A.2045

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis einer Gemeinde im Raumordnungsverfahren;

  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

  • BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76

    Ausschluß neuer Anträge - Vergabe von Studienplätzen - Einstweilige Anordnungen

  • BVerwG, 12.11.1982 - 4 C 67.80

    Landbeschaffung - Bezeichnung eines militärischen Vorhabens -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.08.1960 - II A 77/60
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Mit dem Entzug der Einsatzgenehmigung nehmen die US-Streitkräfte eine hoheitliche Maßnahme vor, die kraft Völkergewohnheitsrechts Immunität von der Jurisdiktion der Bundesrepublik Deutschland genießt (vgl. Hessischer VGH 14. Juli 1988 - 11 TG 1736/85 -) .
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 297/02

    Herausgabe einer im unberechtigten Besitz einer NATO-Truppe befindlichen

    Da der Bundesregierung aber bei der Entscheidung, ob und in welcher Weise sie einem Bürger durch außenpolitische Aktivitäten Schutz gewähren will, ein weites Ermessen zusteht, können ihre Handlungen und Unterlassungen nur auf Ermessensfehler hin überprüft werden (BVerfGE 55, 349, 364 f.; VGH Kassel, NJW 1989, 470, 476; VG Wiesbaden, NJW 1986, 680, 681 f.).
  • VGH Bayern, 01.03.2017 - 22 ZB 16.610

    Erfolglose Berufung - Rechtmäßige Inanspruchnahme der Gemeinde als

    Eine Sanierungsanordnung kann jedoch - wie auch andere hoheitliche Maßnahmen - aus völkerrechtlichen Gründen dem Entsendestaat gegenüber nicht ergehen (vgl. BVerfG, B.v. 29.10.1987 - 2 BvR 624/83 u.a. - NJW 1988, 1651/1652 Rn. 83; BVerwG, U.v. 16.12.1988 - 4 C 40/86 -BVerwGE 81, 95/110 Rn. 50; OVG RhPf, U.v. 10.11.1994 - 1 A 11198/93 - NVwZ-RR 1996, 320/321 Rn. 48; HessVGH, B.v. 14.7.1988 - 11 TG 1736/85 - NJW 1989, 470/473).
  • VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13

    Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren

    Die Möglichkeit einstweiliger Feststellung betonend bereits BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 -, juris (Rn. 35); HessVGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1988 - 11 TG 1736/85 -, juris (Rn. 56) mit Nachweisen zur gegenteiligen Auffassung, sowie vom 12. Oktober 1989 - 3 TG 2633/89 -, juris (Ls. 1 und Rn. 14) m.w.N.; vgl. aus der Rechtsprechung des OVG NRW die Beschlüsse vom 11. April 2005 - 13 B 1959/04 -, vom 16. März 2007 - 7 B 134/07 - und vom 16. Juli 2013 - 11 B 639/13 -, jeweils juris; anders hingegen noch Beschluss vom 28. April 1988 - 21 B 1011/88 -, juris (Ls. 1).
  • VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86

    Anspruch auf Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung der Schulen durch

    Gerichtliche Entscheidungen und hoheitliche Maßnahmen, die die Staatenimmunität der Truppen als Organe des Entsendestaates verletzen, sind nichtig und unbeachtlich 4 - 9 TG 198/83 -N3W 1984, S. 2055; VGH Kassel, Beschluss vom 14.3uli 1988 - 11 TG 1736/85 - N3W1.1989, S. 470/473; Lübbe-Wolf, NJW 19S3, S. 2222/2224; Sennekamp, NOW 1983, S. 2731/2732 m.w.N. in Fn. 9; Ronellenfitsch, Verwaltungsarchiv 1987, S. 317/324 f; Wallersheim, DVB1.1989, S. 16/22; Randelzhofer/Hardt, N3W 1989, S. 425/427 ff m.w.N.; Heitmann, NJW 1989, S. 432/434).
  • VG Stuttgart, 21.05.2010 - 2 K 497/10

    Zur Abfallentsorgung der Liegenschaften der US-Streitkräfte

    Unabhängig davon, dass in Art. 11 des Nato-Truppenstatut (NTS) die USA die Pflicht der Truppe und des zivilen Gefolges anerkannt haben, "das Recht des Aufnahmestaates zu achten", ergibt sich daraus nicht die Möglichkeit, dass deutsche Behörden die Möglichkeit hätten, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch einseitige hoheitliche Anordnung zu erzwingen (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 14.07.1988 - 11 TG 1736/85 - NJW 1989, 470, juris).
  • VG Darmstadt, 19.10.1989 - III/V E 1375/88

    Rechtmäßigkeit von Tiefflügen von Stationierungsstreitkräften über ein

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  • VG Ansbach, 20.10.2011 - AN 1 E 11.01582

    Gewährung von Anrechnungsstunden für Fachbetreuung an Gymnasien; Vorwegnahme der

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der begehrten Anrechnungsstunde kann sich demnach nur dann ergeben, wenn sich das Ermessen des zur Entscheidung zuständigen Schulleiters (vgl. Art. 57 BayEUG, § 4 Gymnasialschulordnung - GSO) auf Null reduziert (vgl. BayVGH, B. v. 3.6.2002, 7 CE 02.637, NVwZ-RR 2002, 839 ff.; VGH Kassel, B. v. 14.7.1988, 11 TG 1736/85, NJW 1989, 470 ff.).
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